Sie wollen Ihre Idee zu alternativen Wohnformen umsetzen und wissen noch nicht genau wie?
Neue Wohnformen zeigen ganz neue Lebens- und Lösungswege für das selbstbestimmte Wohnen im Alter – auch bei altersbedingten Einschränkungen, bei Krankheit oder Behinderung. Wohnen in neuen Wohnformen als Alternative zur Vereinsamung im Alter, oder Wohnen in neuen Wohn-Pflege-Formen als Alternative zum klassischen Pflegeheim bieten solche Möglichkeiten.
Das Land Niedersachsen unterstützt bei Vorhaben zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnumfeldbedingungen. Auch die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Unterstützungsnetzen vor Ort im Quartier wird gefördert.
Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben im Rahmen von Neu- und Umbauten einschließlich technischer Ausstattung, um alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften sowie eine alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- beziehungsweise Quartiersinfrastruktur zu schaffen.
Gefördert werden auch nichtinvestive Vorhaben zum Aufbau von
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.8. eines Jahres für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
- Team 5SL1 -
Moslestraße 3
26122 Oldenburg
Ansprechpersonen:
Frau Winter
Telefon: 0441 2229-7414
E-Mail: kimanne.winter@ls.niedersachsen.de
Herr Willenbrink
Telefon: 0441 2229-7319
E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de
Sämtliche aktuellen Formulare, insbesondere den Antragsvordruck und das dazugehörige Merkblatt, finden Sie hier als Download.