Bei der Tagespflege handelt es sich um eine ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal.
Die Pflegekasse stellt folgende Beträge für die Tagespflege je Kalendermonat zur Verfügung | |
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Pflegegrad I | - |
Pflegegrad II | 721,00 EUR |
Pflegegrad III | 1.357,00 EUR |
Pflegegrad IV | 1.685,00 EUR |
Pflegegrad V | 2.085,00 EUR |
Pro Tag ist ein Eigenanteil, bestehend aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an die Tagespflegeeinrichtung zu entrichten. Dieser Betrag ist auch über die Entlastungsleistungen abrechenbar.