Beratung zur Gründung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Was sind „Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)“?
Wenn Pflegebedürftige noch in der eigenen Häuslichkeit wohnen, wird die Versorgung vielfach von den Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen, die bei Bedarf ambulante Pflegedienste hinzuziehen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind ein weiterer Baustein der Versorgung. Sie erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung des Alltages.
Die Leistungen der AZUA umfassen:
- Betreuung, Beaufsichtigung und Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen
- Pflegebegleitung und Entlastung für die Angehörigen
- hauswirtschaftliche Dienste im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen.
Angebotsformen sind:
- Einzelbetreuung
- Gruppenbetreuung
- Entlastung von Pflegenden
- Entlastung im Alltag / hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Pflegebedürftige wie auch Angehörige sollen so bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege unterstützt und entlastet werden.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Pflegeversicherung, die nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet wird.
Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbietern ab, die dafür zugelassen sind und eine Anerkennung des Landes erhalten haben.
Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung zu erfüllen?
Anerkannt werden können
- Juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. GbR, GmbH, Vereine) mit haupt- und / oder ehrenamtlich tätigen eingesetzten Kräften
- Einzelpersonen im Rahmen selbständiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht
- Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer*innen
Für jede Anbieterart gelten eigene Anerkennungsvoraussetzungen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt das Landesamt die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag, die den Anbieter dazu berechtigt, seine erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen.
Im Downloadbereich finden Sie alle Formulare (je nach Anbieterart) zur Beantragung der Anerkennung. Die erforderlichen Unterlagen richten Sie schriftlich an die zuständige Anerkennungsbehörde, hier das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team3SL2, Frau Ahlers
Der Seniorenstützpunkt steht Ihnen beratend bei der Beantragung zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu AZUA
Downloads
Serviceliste
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Anerkennungsverordnung AzUAListenelement 1
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI) vom 11. Januar 2022
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Antragsformular EinzelpersonListenelement 2
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung als Angebot zur Unterstützung im Alltag für juristische Personen oder Personengesellschaften mit haupt- und / oder ehrenamtlich tätigen eingesetzten Kräften
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Antragsformular für juristische Personen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung als Angebot zur Unterstützung im Alltag für Einzelpersonen im Rahmen selbständiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht
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Antragsformular für Nachbarschaftshelfer*in
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung als Angebot zur Unterstützung im Alltag für Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit
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Checkliste: Aufgaben und Grenzen
Ausfüllhilfe für die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag
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Hinweis Pflegekurse
Pflegekurse nach § 45 SGB XI
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Richtlinie 2024
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur
Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
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Antrag Förderung 2024
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Angeboten
zur Unterstützung im Alltag
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Abrechnungsvordruck
Vordruck zur Abrechnung der erbrachten Leitstung mit der Pflegekasse