Angebote zu Betreuungs- und Entlasungsleistungen

Angebote zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Angebote zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen bzw. Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA)


Es handelt sich um niedrigschwellige Betreuungsangebote und zusätzliche Betreuungsleistungen, die allen Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen. Die Anbieter von AzUA bedürfen der Anerkennung nach § 45 a des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs.


Unter AzUA sind zu verstehen:


  • Betreuungsangebote, d.h. Angebote, im Rahmen derer insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf übernehmen - und dies in Gruppen oder im häuslichen Bereich,


  • Angebote der Pflegebegleitung, die pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen gerade in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung dienen, und


  • Angebote der Alltagsbegleitung und der hauswirtschaftlichen Unterstützung, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

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